Hier finden Sie Beleuchtungsarten, die nicht StVZO zugelassen sind und somit auch nicht für das Rad zu befestigen sind. Diese Beleuchtungsarten sind Sicherheitsleuchten für eine zusätzliche Anbrigung an der Kleidung. Hier gehören auch reine Helmlampen dazu, welche nur am Helm mit einer speziellen Helmhalterung angebracht werden können.
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